Die letzten wichtigen Nachrichten zum Thema CROWDWORKER
Mi 04.12.2019
Urteil: «Crowdworker» sind keine Angestellten
München - Immer mehr Menschen verdienen als sogenannte Crowdworker mit Mikrojobs im Internet ihr Geld. Doch sind sie tatsächlich selbstständig? Oder müssten sie eigentlich wie Angestellte behandelt werden? Dazu hat das Landesarbeitsgericht in München nun geurteilt. Crowdworker sind demnach bei der Internetplattform, die ihnen Aufträge vermittelt, nicht angestellt. «Crowdworker» übernehmen kleine J ... weiterlesen
Urteil: Crowdworker müssen nicht angestellt werden
Zwei Jahre lang arbeitete ein Mann für eine App - und verdiente damit rund 1800 Euro im Monat. Ein Arbeitnehmer ist er deswegen trotzdem nicht, entschied das Landesarbeitsgericht München. weiterlesen